Sonntag, 8. September 2013

Laienpredigt

Ein Werk Satans

Unlängst wurde der Inquisition 2.0 folgender Fall zugetragen: Die Seelsorgeeinheit St. Michael in Stuttgart-Sillenbuch hat das Internet für sich entdeckt, genauer gesagt, die Videoplattform YouTube. Wer auf den Kanal der Gemeinde klickt, gelangt schnell zu einer ziemlich großen Liste von hochgeladenen Videos, allesamt Predigten zum "nachsehen". Es ist schön, wenn man sich mit so einer Idee das Internt zunutze macht. Allerdings wird hier unverholen gegen das Kirchenrecht verstoßen: Eine Frau predigt Tatbestand. Das sagt alles. Wir wollen und werden nicht auf den theologischen Inhalt der Ansprache eingehen, weil allein der Tatbestand einer Laienpredigt rechtswidrig ist und von uns mit dem Anathema belegt werden will. In diesem Zusammeng sei auf die "Instruktion Redemptionis Sacramentum" vom 23. April 2004 verwiesen Link zum Dokument. Unter Nr. 161 wird die Laienpredigt in aller Deutlichkeit verboten. Selbst wenn kein Kleriker anwesend ist, darf so etwas grundsätzlich nicht stattfinden. Da offensichtlich Kleriker "vor Ort" waren, wiegt das Verbrechen doppelt schwer. Pastoralreferentin Ute Wolff hat sich somit vor der Kirche schuldig gemacht und wir reagieren mit dem Ausspruch des Anathema.




Bei der Durchsicht der Videos ist uns noch ein Makel aufgefallen. Der dortige Pfarrer schien eines Sonntages ausserhalb gebunden zu sein und ließ Frau Beate Lange seine Predigt verlesen. Wer dem Rest der Liturgie vorstand ist nicht ersichtlich. Aber wer auch immer es gwesen sein mag: Der Zelebrant hätte ebenso predigen bzw. die Predigt vorlesen können. Stattdessen werden Frauen für die Predigt eingesetzt: Tatbestand II. Wir sehen es als mildernde Umstände an, dass die vom Pfarrer verfasste Predigt nur vorgelesen wurde. Aus diesem Grund erlauben wir uns wird Frau Beate Lange zu verwarnen. 



„Gloria Patri et Filio et Spiritui Sancto, sicut erat in principio et nunc et semper et in saecula saeculorum, Amen.“


                                                                                         08. September 2013 Subscripsi: Hadrianus