Mittwoch, 2. Oktober 2013

Die Alibi-Heiligen
Johannes XXIII & Johannes Paul II zur Ehre der Altäre

Es ist schon lang kein Geheimnis mehr, dass den Reformen des II Vatikanischen Konzils nicht nur die Puste ausgeht, sondern dass deren Auswucherungen mehr für Unruhe als für Erneuerungen gesorgt haben. Die Kreativität von Laien, Priestern, Bischöfen und Kardinälen kennt keine Grenzen, wenn es darum geht eigene Interessen durchzusetzen und sich dabei auf das Konzil zu berufen. Egal wie abtrünnig, egal wie häretisch Ansichten und Meinungen auch klingen mögen: alles lässt sich anscheinend mit den Beschlüssen und dem Grundgedanken des Konzils irgendwie vereinbaren. Am Ende ist die Kirche auch selbst Schuld an der Misere. Strafverfolgung gibt es nicht, Ahndungen werden nicht ausgesprochen und der chronische Priestermangel lässt vor der Exkommunikation zurückschrecken. Tür und Tor sind damit dem Häretismus geöffnet. 

Und was macht die Kirche? Sie sieht offensichtlich ihre Felle davonschwimmen, aber anstatt den Anker zu werfen und erstmal für Ruhe, Ordnung und Disziplin zu sorgen, gießt sie Öl in jenes Feuer, deren Flammen verzehrend am Schifflein der Kirche züngeln. Am 30. September 2013 konnte die Weltöffentlichkeit erleben, wie sehr die Amtskirche die Auswucherungen des Konzils missversteht, wie sehr sie sich irrt, wenn es um Sitte und Disziplin geht und wie weit gefehlt sie in der Annahme ist, dass eine Untermauerung des Konzils Ruhe einkehren lassen könnte. Im Konsistorium wurde verkündet, dass am 27. April 2014 sowohl Johannes XXIII und Johannes Paul II Heiliggesprochen werden.


Der wesentliche Initiator des Konzils Johannes XXIII, sollte schon früher, allein durch Proklamation zur Ehre der Altäre erhoben werden, was allerdings verhindert werden konnte. Anscheinend war die Suche nach Wundern, die eine Heiligsprechung rechtfertigen, erfolgreich. (Zumindest "Wunder" im Sinne der Konzilskirche.) Mit Johannes Paul II wurde die Lücke geschlossen. Der Initiator und der Ausführer der Beschlüsse in einem Ritt. Wen auch sonst? Paul VI musste das Konzil zuende führen und konnte nichts namenhaftes mit den Beschlüssen anfangen und Johannes Paul I regierte zu kurz. Diese beiden Päpste sollen also nun, als Heilige des Konzils fungieren. Man möchte meinen, dass die Kirche ihren Gläubigen sagen will: "Seht: Auch mit dem Konzil kann man heilig werden!"

Die Inquisition 2.0 ist entschieden gegen die Heiligsprechung dieser beiden Päpste. Johannes XXIII hat nichts getan, was diese Ehre verdient und Johannes Paul II verneigte sich vor anderen "Göttern", betete zu diesen oder relativierte den Kult zu Götzen. Wie kann jemand als "heilig" gelten, der (wiederholt) gegen das erste Gebot verstoßen hat?


Dieser Heiligsprechungsprozess kann nicht mit rechten Dingen zugegangen sein und darf von den Gläubigen nicht kommentarlos hingenommen werden. Wer sich vor Götzen verneigt und anderen Religionen und somit auch deren Göttern irgendetwas "abgewinnt", kann und darf nicht als Vorbild für Katholiken gelten und soll somit auch keinen Altar auf Erden zieren.




 
02. Oktober 2013                                                                                                           Hadrian